Der Gemeinderat hat Christoph Kieber (seit 2015), Gemeindesekretär, und Nadja Frommelt (ab 1. Dezember 2022), Sachbearbeitung Gemeindesekretariat gemäss Art. 81 Abs. 4 Bst. c) RSO ermächtigt, die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen, Buchauszügen, Abschriften und dergleichen vorzunehmen.
Ablauf und Inhalt der Unterschriftenbeglaubigung
Das Unterschreiben eines Dokuments erfolgt in Gegenwart des bevollmächtigten Gemeindemitarbeiters. Die Identität der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, wird durch Vorlage des Reisepasses oder der Identitätskarte geprüft.
Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Inhalt des Dokuments, sondern ausschliesslich auf die Echtheit der Unterschrift. Der bevollmächtigte Gemeindemitarbeiter hat hinsichtlich des Inhalts des vorgelegten Dokuments keine Prüfungspflicht. Unterschriften können bei der Gemeinde nicht hinterlegt werden.
Termine und Gebühren
Grundsätzlich sind Unterschriftenbeglaubigungen zu den regulären Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir, einen Termin zu vereinbaren.
Gebühren
Linke Spalte | Rechte Spalte |
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- Beglaubigung pro Unterschrift: | CHF 10.- |
- Beglaubigung von Abschriften (Kopie), pro Seite: | CHF 4.- |
- Zusatzgebühr für Hausbesuche: | CHF 100.- |