Zuzug & Wegzug

Wenn Sie nach Mauren ziehen, in unserer Gemeinde Ihre Wohnadresse ändern oder wegziehen möchten, dann ist für inländische Staatsangehörige die Einwohnerkontrolle Mauren und für ausländische Staatsangehörige teils auch das Ausländer- und Passamt zuständig.

Zuzug

Fristbinnen acht Tagen bei der Einwohnerkontrolle
Meldeformpersönlich am Schalter via Formular
DokumentePass oder ID
Mietvertrag (zur Wohnungszuordung)

Ausländische Staatsangehörige benötigen ausserdem:
- bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde Liechtensteins: Ausländerausweis
- bei Zuzug aus dem Ausland: Zusicherung des Ausländer- und Passamtes 
GebührenCHF 15

Umzug

Als Umzug wird eine Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Mauren betrachtet.

Fristbinnen acht Tagen bei der Einwohnerkontrolle
Meldeformpersönlich am Schalter, per Telefon oder per E-Mail 
DokumenteMietvertrag (zur Wohnungzuordnung)
Gebührenkeine

Wegzug in FL-Gemeinde

Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen liechtensteinischen Gemeinde bei der Einwohnerkontrolle. Eine Abmeldung in Mauren ist nicht erforderlich.

Wegzug ins Ausland

Beim Wegzug ins Ausland muss die Einwohnerkontrolle in jedem Fall persönlich aufgesucht werden, da vorerst die Steuern abgerechnet werden müssen.

Fristbinnen acht Tagen bei der Einwohnerkontrolle