Wenn Sie nach Mauren ziehen, in unserer Gemeinde Ihre Wohnadresse ändern oder wegziehen möchten, dann ist für inländische Staatsangehörige die Einwohnerkontrolle Mauren und für ausländische Staatsangehörige teils auch das Ausländer- und Passamt zuständig.
Zuzug
| Frist | | binnen acht Tagen bei der Einwohnerkontrolle |
| Meldeform | | persönlich am Schalter via Formular |
| Dokumente | | Pass oder ID Mietvertrag (zur Wohnungszuordung)
Ausländische Staatsangehörige benötigen ausserdem: - bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde Liechtensteins: Ausländerausweis - bei Zuzug aus dem Ausland: Zusicherung des Ausländer- und Passamtes |
| Gebühren | | CHF 15 |
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Umzug
Als Umzug wird eine Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Mauren betrachtet.
| Frist | | binnen acht Tagen bei der Einwohnerkontrolle |
| Meldeform | | persönlich am Schalter, per Telefon oder per E-Mail |
| Dokumente | | Mietvertrag (zur Wohnungzuordnung) |
| Gebühren | | keine |
Wegzug in FL-Gemeinde
Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen liechtensteinischen Gemeinde bei der Einwohnerkontrolle. Eine Abmeldung in Mauren ist nicht erforderlich.
Wegzug ins Ausland
Beim Wegzug ins Ausland muss die Einwohnerkontrolle in jedem Fall persönlich aufgesucht werden, da vorerst die Steuern abgerechnet werden müssen.