Offenlegung von Personendaten

Die Bekanntgabe von Personendaten unterliegt der DSGVO und dem nationalen Datenschutzgesetz. Dabei werden strenge Vorgaben an die Bekanntgabe gestellt. 

Für Werbung oder religiöse Zwecke dürfen keine Daten bekannt gegeben werden. Sie können Ihre Anfrage gerne mit nebenstehendem Formular direkt an uns richten. Ihre Anfrage wird anschliessend von uns geprüft. 

Bitte beachten Sie, dass die Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Sie dürfen ausschliesslich für den angegebenen oder einen durch Gesetz vorgesehenen Zweck verwendet werden. Bei einem erheblichen Aufwand für die Bekanntgabe wird nach Rücksprache eine Gebühr erhoben.

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