Die Bürgergenossenschaft Mauren wurde am 22. Juni 2004 formell als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet.
Mit der Gründung wurden alle damaligen stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Mauren automatisch Mitglieder der Bürgergenossenschaft. Auf Antrag können weitere Gemeindebürger sowie Landesbürger (unter bestimmten Voraussetzungen) in die Genossenschaft aufgenommen werden. Die Rechte und Pflichten der Genossenschafter sind in den Statuten geregelt.
Die Grundlage für die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Mauren ist die vertragliche "Regelung der Eigentums- und Vermögensverhältnisse an Grundstücken und Liegenschaften" aus dem Jahr 2004. Danach werden auch die Verwaltungsaufgaben der Genossenschaft weitestgehend von der Gemeinde wahrgenommen.
Blick über das Maurer Riet.