Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder an der Sitzung anwesend ist.
Für die Gültigkeit eines Beschlusses ist die Mehrheit der Stimmen erforderlich, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
Über die einzelnen Sitzungen werden Protokolle geführt, die allgemein zugänglich gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Beschlüsse, die nicht-öffentlich sind.