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Zurück zur Übersicht 11. April 2025

Warnung vor erheblicher Waldbrandgefahr - Erlass eines Feuerverbotes

Warnung vor grosser Waldbrandgefahr - Erlass eines Feuerverbotes im Wald und Waldesnähe

Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge herrscht in Liechtenstein eine grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4). Es gilt deshalb ab Samstag ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe!

Seit längerem sind bei uns keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen, weshalb eine grosse Trockenheit herrscht. Als Folge davon ist die Waldbrandgefahr im ganzen Land gross (Stufe 4 von 5). Vor allem an Sonnenhängen sind der Waldboden und die Vegetationsschicht sehr trocken. Im Zusammenhang mit dem ab Karfreitag wieder sonnigen und ab Karsamstag föhnigen Wetter ist ab Samstag, 19. April 2025 das Entzünden von offenem Feuer im Wald und in Waldesnähe bis auf Widerruf verboten. Grillstellen, auch festeingerichtete, im Wald und in Waldesnähe dürfen nicht benützt werden. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht einfach weggeworfen werden. Eine Entspannung der Lage ist erst nach intensiven Regenfällen zu erwarten. Kurze Regenschauer vermögen die ausgeprägte Trockenheit nicht genügend zu entschärfen.

Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein:

· Aktuelle Gefahrenlage: www.waldbrandgefahr.ch
· Aktuelle Massnahmen: www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-massnahmen  · www.naturgefahren.ch
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