Unter dem Vorsitz von Gemeindevorsteher Peter Frick hielt der Gemeinderat Mauren am 26. November 2025 seine 47. Sitzung in der Mandatsperiode 2023-2027 ab. Die behandelten Geschäfte sind hier kurz zusammengefasst.
Das ausführliche öffentliche Protokoll ist auf der Homepage publiziert, es wird auf Wunsch gerne per E-Mail oder per Post zugestellt.
Sanierung Rennhofstrasse: Projekt und Kreditgenehmigung
Die Sanierung Rennhofstrasse umfasst den Strassenaufbau, die Beleuchtung sowie alle Werkleitungen (Kanalisation, Wasser-, Stark- und Schwachstromleitungen). Die Länge der Baustelle ist ca. 300 m. Die Strassenbreite beträgt künftig bis zur Strasse Tils 5.00 m, danach bis zum Ende der Bauzone 3.50 m. Gegenüber dem "Haberler-Haus" wird ein Wendeplatz erstellt, damit Fahrzeuge des Entsorgungszweckverbandes wenden können. Die Arbeiten sollen im 1. Quartal 2026 starten. Der Gemeinderat genehmigte das Projekt und sprach einen Verpflichtungskredit über CHF 1.8 Mio.
Entwässerung Birka, 2. Etappe Arbeitsvergabe
Auf die öffentliche Ausschreibung gingen sechs Offerten inkl. Zwei Unternehmervarianten ein. Der Gemeinderat vergab die Entwässerung Birka 2. Etappe an die Firma Frickbau AG, Schaan, zum Preis von CHF 1'404'952.05 inkl. MwSt. Die Frickbau AG hat eine in der Qualität gleichwertige Lösung angeboten, die preislich rund 40 % günstiger ist, als die der Budgetierung zugrundeliegende Kostenschätzung des beauftragen Ingenieurs.
Verein ELF: Vorstellung Grobkonzept und Ideen für Mauren
Der Verein ELF wurde im November 2018 gegründet mit der Idee, "mit neuen Formen und aus kultureller Perspektive etwas Schwung in die Diskussion um Landschaft und Raumentwicklung zu bringen". Die erste Veranstaltung fand bereits im Juni 2019 im sLandweibels-Huus in Schaan statt. Toni Büchel und Luis Hilti vom Verein ELF stellten dem Gemeinderat ihre Ideen für Mauren vor.
Gemeindebudget 2026
Der Gemeinderat genehmigte das Budget und legte den Gemeindesteuerzuschlag für das Steuerjahr 2025 auf 160 % fest. Das Budget 2026 sieht Erträge von CHF 26.75 Mio., betriebliche Aufwendungen von CHF 27.2 Mio. und gesetzliche Abschreibungen im Ausmass von CHF 4.4 Mio. vor, sowie einen Bilanzverlust von CHF 0.45 Mio. Die verpflichtenden und nicht beeinflussbaren Beitragsleistungen steigen im Durchschnitt erneut deutlich um 3.1 % gegenüber dem budgetierten Vorjahresniveau. Die betrieblichen Erträge reduzieren sich im Vergleich zum Budget 2025 um CHF 1.0 Mio.
Der Sachaufwand konnte gegenüber dem Budget 2025 um CHF 0.3 Mio. reduziert werden. Zu Buche schlagen die Deponiekosten mit CHF 350'000, Strassenunterhaltsarbeiten mit CHF 215'000 und Kanalisationsarbeiten mit CHF 130'000. Die Kosten für die IT-Infrastruktur steigen auf CHF 736'300. In der Investitionsrechnung fallen auf den Tiefbau CHF 4.65 Mio. (Sportpark, Rennhofstrasse und Birka-Leitung). CHF 1.7 Mio. fliessen als Investitionsbeiträge an die Zweckverbände (EZV, WLU, etc.).
Kostenschlüssel IT-Zusammenarbeit
Die Gemeinden pflegen seit vielen Jahren eine erfolgreiche IT-Zusammenarbeit. Über die Jahre gelangten dabei unterschiedliche Kostenschlüssel zur Finanzierung der verschiedenen Anwendungsbereiche zur Anwendung. Durch die in den letzten Jahren intensivierte Zusammenarbeit, gerade im Projekt DIDI, wurde die Festlegung auf einen einzigen Kostenschlüssel aus praktischen sowie auch aus Gründen einer fairen Verteilung der Kosten offensichtlich. Der Gemeinderat genehmigte den neuen Kostenschlüssel ab dem Jahr 2026: "50 % durch 11 und 50 % nach Einwohner".
Ersatzanstellung Stv. Deponiewartung 15 %)
Für die Entsorgung von Altstoffen aus Privathaushaltungen steht den Einwohnern der Gemeinde ganzjährig eine entsprechende Sammelstelle bei der Deponie Langmahd zur Verfügung, die von der Deponiewartin zusammen mit zwei Stellvertretern in Teilzeitpensen betreut wird. Der bisherige Stelleninhaber wird nach vielen Dienstjahren per Ende 2025 in die wohlverdiente Pension gehen. Der Gemeinderat bestellte nun Herrn Rolf Müller mit Wirkung auf den 1. Januar 2026 als Stv. Deponiewart.
Anpassung Temporegime Rietstrasse Mauren II
Mit Schreiben vom 7. Oktober 2025 teilte das ATG nunmehr mit, dass Abweichungen von der all-gemeinen Höchstgeschwindigkeit gemäss Art. 98 SSV nur unter bestimmten Voraussetzungen durch das Amt für Tiefbau und Geoinformation angeordnet werden. Unter Berücksichtigung der im Gutachten gemachten Ausführungen sei die beantragte Geschwindigkeitsreduktion weder nötig noch zweckmässig (Art. 98 SSV), weshalb die angesuchte Geschwindigkeitsreduktion abgelehnt würde. Der Gemeinderat nahm von den im Schreiben aufgeführten, beabsichtigten begleitenden Massnahmen Kenntnis und verzichtete auf eine rechtsmittelfähige Ausfertigung.
Bewilligte Bauvorhaben
Abbruch EFH mit Stall, Peter-Kaiser-Strasse 52 Mauren
Neuinstallation Luftwärmepumpe, Töbeleweg 8, Mauren
Neuinstallation Photovoltaikanlage, Vorarlberger-Strasse 5, Schaanwald
Neuinstallation Luftwärmepumpe, Auf Berg 65, Mauren
Neuinstallation Photovoltaikanlage, Rennhofstrasse 25, Mauren
Balkonverglasung, Wegacker 42, Mauren
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